Allgemeine Geschäfts Bedingungen
für die Hufpflege
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Barhufpflege Gierke, gegenüber ihren Kundinnen und Kunden.
Mit der Terminvereinbarung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
§2 Leistungsbeschreibung
Die Leistung umfasst die Hufpflege am lebenden Pferd ohne Hufbeschlag, insbesondere:
- Ausschneiden und Bearbeiten der Hufe
- Beurteilung des Hufzustandes im Rahmen der Hufpflege ohne Erstellung tierärztlicher Diagnosen.
Es wird ausdrücklich keine tierärztliche Behandlung und kein Hufbeschlag durchgeführt.
§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass:
- das Pferd zum vereinbarten Termin gesund, ruhig und sicher händelbar ist,
- ein geeigneter, sicherer Arbeitsplatz (ebener, fester Untergrund, ausreichende Beleuchtung) zur Verfügung steht,
- bei Bedarf eine geeignete Hilfsperson gestellt wird,
- bekannte Besonderheiten des Pferdes (Unruhe, Schmerzen, Erkrankungen, Medikamentengabe) vor Beginn der Behandlung mitgeteilt werden.
Kann die Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder aufgrund des Verhaltens des Pferdes nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, ist die Hufpflegerin berechtigt, die vereinbarte Vergütung ganz oder anteilig zu berechnen.
§4 Verhalten des Pferdes / Abbruch der Behandlung
Pferde sind Fluchttiere. Ein unvorhersehbares Verhalten liegt außerhalb des Einflussbereichs der Hufpflegerin.
Die Hufpflegerin ist berechtigt, die Behandlung jederzeit abzubrechen, wenn:
- eine Gefahr für Mensch oder Tier besteht,
- das Pferd unkontrollierbar reagiert,
- Schmerzen, Lahmheit oder gesundheitliche Probleme sichtbar werden.
Ein Abbruch der Behandlung begründet keinen Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz.
§5 Haftung
Die Haftung der Hufpflegerin richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
- Schäden, die durch unvorhersehbares Verhalten des Pferdes entstehen,
- bereits bestehende gesundheitliche Vorschäden,
- Folgen, die sich aus unvollständigen oder falschen Angaben des Auftraggebers ergeben.
Für alle Tätigkeiten besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.
§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.
- Die Zahlung ist sofort nach Leistungserbringung fällig.
- Barzahlung oder Überweisung (nach Vereinbarung).
Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).
§7 Terminabsagen und Ausfall
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann eine Ausfallpauschale bis zur Höhe des vereinbarten Vergütungsbetrages in Rechnung gestellt werden.
§8 Fotos und Dokumentation
Zu Dokumentationszwecken dürfen Hufzustände fotografisch festgehalten werden.
Eine Weitergabe erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers. Die Aufnahmen dienen ausschließlich der Dokumentation des Hufzustandes sowie der Verlaufskontrolle.
§9 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 04.07.2026
